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Fernabsatzvertrag

Fernabsatzvertrag

Fernabsatzvertrag

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einer Unternehmerin/einem Unternehmer und einer Verbraucherin/einem Verbraucher geschlossen wird. Voraussetzung eines Fernabsatzvertrags ist, dass der Vertrag

  • ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Unternehmerin/des Unternehmers und der Verbraucherin/des Verbrauchers
  • im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird,

wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Telefon, Fax, Mail) verwendet werden.



Hinweis

Es liegt auch dann ein Fernabsatzvertrag vor, wenn

  • die Verbraucherin/der Verbraucher die Geschäftsräume der Unternehmerin/des Unternehmers betritt, um sich dort über die Waren oder Dienstleistungen zu informieren,
  • die spätere Aushandlung und Schließung des Vertrags allerdings ausschließlich über ein Fernkommunikationsmittel erfolgt.

Wird der Vertrag allerdings auch in den Geschäftsräumen einer Unternehmerin/eines Unternehmers verhandelt und nur über ein Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Telefon, Fax, Mail) abgeschlossen, so handelt es sich um keinen Fernabsatzvertrag.